Wann brauchen Sie eine Versicherung gegen Blitzschlag?
Samstag 30. April 2011 von admin
In vielen Versicherungen ist der Blitzschlag als Gefahr mit definiert, etwa in Gebäude- und Hausratsversicherungen. Damit ist jedoch im Grunde der durch einen Blitzschlag entstehende Brand gemeint, die Schäden durch Überspannung müssen explizit aufgeführt sein. Wer elektrische und elektronische Geräte betreibt, die besonders gefährdet sind, kann eine gesonderte Versicherung gegen Blitzschlag abschließen.
Die Schäden durch Blitzschlag

©Gerd Altmann/PIXELIO
Durch Blitze entstehen jährlich Milliardenschäden. Einschläge gibt es in Deutschland etwa 40.000 pro Jahr. Im Bruchteil einer Sekunde entlädt sich eine gigantische Energie. Elektronische Anlagen sind bis zur Entfernung von ca. 1,5 km gefährdet. Daher ist die Zahl der gemeldeten Blitzschlagschäden relativ hoch. Wenn der Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen übergeht, wird dies in den Versicherungsbedingungen als Blitzschlag bezeichnet. Andererseits wird auch Über- oder Unterspannung durch Blitzschlag aufgeführt, und das ist der geschilderte Fall, wenn der Blitz über 1.000 m entfernt einschlägt und die empfindliche Elektronik beschädigt. Es ist hier zu beachten, was die Versicherungsbedingungen der einzelnen Police genau definieren. In Hausrat-, Gebäude- und Firmenversicherungen sind inzwischen sowohl der Blitzschlag als auch die Über- und Unterspannung Standard-Risiken, gegen die versichert wird. In jedem Fall sind der Blitzschlag auf die versicherten Sachen und die damit verbundenen Kurzschlussschäden im Rahmen einer Blitzschlagversicherung geschützt, ebenso, wenn durch den Blitz selbst oder durch den Kurzschluss ein Brand entsteht. Wenig bekannt, aber nicht minder gefährlich, ist der kalte Blitzschlag. Hierbei entsteht kein Brand an den versicherten Sachen, wohl aber Überspannung und eine dauerhafte Beschädigung zum Beispiel von Elektronik, Daten und Elektrik. Darüber hinaus kommt es zu Seng- und Luftdruckschäden.
Was ist besonders durch Blitzschlag gefährdet?
Alle elektronischen Geräte sind prinzipiell durch Blitzschlag gefährdet, besonders prekär kann ein Datenverlust ausfallen. Daher ist dieser zum Beispiel in Firmenversicherungen mit einzuschließen. Der Gesetzgeber hat zudem in seinen Vorschriften für bauliche Anlagen definiert, welche Bauarten besonders prädestiniert für Blitzschlaggefahren sind. Es sind diejenigen Anlagen gemeint, bei denen Blitzschlag leicht eintreten und/oder zu besonders schweren Schäden führen kann und für die deshalb Blitzschutzanlagen zwingend vorgeschrieben sind. Das sind Verkaufsstätten, Schulen, Altenpflegeheime und Krankenhäuser. Firmen, in denen entzündliches Gefahrgut lagert, gehören ebenfalls dazu. Firmen mit viel Elektronik und gespeicherten Daten sollten von sich aus die Blitzschlagversicherung abschließen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 30. April 2011 um 16:10 und abgelegt unter Spezialfälle, Versicherungsleistungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.